Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 17.03.1994 - 2 S 641/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Heranziehung eines Bauunternehmers zu einer Fremdenverkehrsabgabe - mittelbarer wirtschaftlicher Vorteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 10.12.1992 - 2 K 1005/92
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.1994 - 2 S 641/93
Papierfundstellen
- VBlBW 1994, 206
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 18.08.1989 - 2 BvR 329/88
Fremdenverkehrsabgabe - Steuerberater
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.1994 - 2 S 641/93
Rechtliche Bedenken gegen die genannten Ermächtigungsgrundlagen sind nicht erkennbar (vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 18.8.1989, NVwZ 1989, 1052 m.N.) und werden auch von der Klägerin nicht geltend gemacht.
- VGH Baden-Württemberg, 12.01.1995 - 2 S 505/93
Fremdenverkehrsabgabe: zum mittelbaren Vorteil
Denn der Kläger unterhält keine unmittelbaren Rechtsbeziehungen zu Fremden, schließt namentlich mit diesen keine entgeltlichen Rechtsgeschäfte ab (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.4.1976 - V 283/75 - Urteil vom 17.3.1994 - 2 S 641/93 -, BWGZ 1994, 397; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.7.1978, KStZ 79, 110).Er bedarf dazuhin mit Blick auf den Charakter der Fremdenverkehrsabgabe als eines Beitrags (BVerfG, Beschluß vom 26.5.1976, NJW 1976, 1837) der Abgrenzung gegenüber den Vorteilen, die sich daraus ergeben, daß mit dem Fremdenverkehr eine allgemeine Hebung der Wirtschaftskraft einer Gemeinde und damit eine allgemein bessere Verdienstmöglichkeit des einzelnen verbunden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.6.1987, BaWüVPr. 1988, 36, 37 = ZKF 1988, 92 m.w.N.; Urteil des Senats vom 17.3.1994, aaO; vgl. auch Bay. VGH, Urteil vom 6.3.1989, KStZ 1989, 238, 239 für das bayer. KAG).
Für den mittelbaren besonderen Vorteil wird deshalb in der Rechtsprechung gefordert, daß ein "konkreter" (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.3.1994, aaO) bzw. ein "direkter" (Bayer. VGH…, Urteil vom 24.4.1985, aaO) Zusammenhang zwischen der erhöhten Verdienstmöglichkeit und dem Fremdenverkehr besteht.
Zwischen dem mittelbaren besonderen Vorteil und dem Fremdenverkehr muß ein typischer und offensichtlicher Zusammenhang bestehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.4.1976 - V 283/75 - Urteil vom 17.3.1994, aaO;… OVG Rheinland-Pfalz, aaO; Bayer. VGH, Urteil vom 24.4.1985, KStZ 1986, 38).
In diesem Sinne hat der Senat einen mittelbaren Vorteil für den Fall bejaht, daß ein Bauunternehmer an der Erstellung eines Parkhauses in einer Fremdenverkehrsgemeinde beteiligt war (Urteil vom 17.3.1994, aaO).
Maßgebend hierfür sind die konkreten Umstände des Einzelfalls (s. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.3.1994, aaO).
- VGH Baden-Württemberg, 10.08.1998 - 2 S 2753/97
Fremdenverkehrsbeitragspflichtigkeit von Fachärzten
Nur insoweit wird von der Rechtsprechung zur Eingrenzung des Kreises der Abgabepflichtigen gefordert, daß das Rechtsgeschäft durch den Fremdenverkehr geprägt ist, daß die fremdenverkehrsbedingten Vorteile, die dem unmittelbar Bevorteilten zugute kommen, auch auf den mittelbar Bevorteilten durchschlagen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.1.1995 - 2 S 505/93 -, BWGZ 1995, 215; vgl. auch das Urteil des Senats vom 17.3.1994 - 2 S 641/93 -, BWGZ 1995, 397, wo ebenfalls für den lediglich mittelbaren Vorteil ein konkreter, offenkundiger, typischer Zusammenhang gefordert wird).Dem steht schon entgegen, daß die Beziehungen der einzelnen Facharztgruppen zum Fremdenverkehr selbst nach dem eigenen Vortrag der Antragstellerin unterschiedlich sein werden, und daß es nach der Satzung der Antragsgegnerin für die Bemessung des Vorteilshundertsatzes auf die Verhältnisse des Einzelfalls ankommt (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.3.1994 - 2 S 641/93 -, aaO).